Informationen

Wer sich mit Microsoft 365 beschäftigt hat zwei Informationsquellen, um sich über anstehende Neuerungen und Änderungen zu informieren:
‌die Microsoft Roadmap und das Nachrichten Center.
‌Beide Quellen richten sich allerdings an Administratoren. Damit sind die Einträge naturgemäß sehr technisch, und es bedarf tiefgreifender Kenntnisse der Plattform, um die Mitbestimmungsrelevanz aus diesen Informationen herauslesen zu können.
‌Diese Arbeit übernehmen wir im Rahmen der Microsoft 365 Info für Betriebsräte.

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Roadmap

Die Microsoft Roadmap ist eine öffentliche Webseite, auf der Microsoft alle anstehenden Neuerungen und Änderungen zu Microsoft 365 frühzeitig veröffentlicht.
‌"Frühzeitig" bedeutet, dass die entsprechende Funktion noch in der Entwicklung ist, wenn sie in der Roadmap angekündigt wird. Das kann bis zu 18 Monaten vor dem geplanten Veröffentlichungsdatum sein. Da die Funktion noch in der Entwicklung ist, sind die Einträge in der Regel allerdings relativ kurz.
‌Dafür lässt die frühzeitige Veröffentlichung ausreichend Zeit für einen Mitbestimmungsprozess.

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Nachrichten Center

Das Nachrichten Center ist ein Teil der Administrativen Webseiten, über die Microsoft 365 verwaltet wird. 
‌Hier werden die in der Roadmap angekündigten Änderungen eingestellt, kurz bevor sie in die Vorschau oder die Allgemeine Verfügbarkeit gehen.
‌Im Gegensatz zur Roadmap sind die Beschreibungen im Nachrichten Center wesentlich ausführlicher, dafür bleibt aber auch deutlich weniger Zeit, bis die Funktion ausgerollt wird und damit bei den Benutzer ankommt. Im Normalfall sind das nur wenige Wochen. 
‌Das lässt kaum noch Zeit für einen geregelten Mitbestimmungsprozess.

Erst Roadmap - dann Nachrichten Center

Aus Sicht der Mitbestimmung ist es sinnvoll, sich in erster Linie mit der Roadmap zu beschäftigen. Hier bleibt in aller Regel ausreichend Zeit für einen strukturierten Mitbestimmungsprozess. Über die zusätzlichen Informationen aus dem Nachrichten Center können dann die auf Basis der Roadmap getroffenen Regelungen validiert werden. Gleiches gilt aus Sicht des Datenschutzes. Da es immer um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht ist das, was für den Betriebsrat wichtig ist, auch für den Datenschützer relevant.